Ev. Kirchspiel Wilhelmsthal
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Amtliche Bekanntmachungen

Soweit erforderlich veröffentlichen wir auf dieser Seite die amtlichen Bekanntmachungen 

  • des Kirchenbezirks Wilhelmsthal-Liebenau (Zweckverband evangelischer Kirchengemeinden)
  • des Zweckverbands Kirchspiel Wilhelmsthal
  • sowie der ev. Kirchengemeinden und ihrer zugehörigen Einrichtungen im Bereich der Gemeinde Calden und der Stadt Liebenau.


Übersicht der Meldungen


Kirchengemeinde Calden:

  • Kanzelabkündigung zur KV-Wahl


Ev. Kirchengemeinde Ehrsten

  • Kanzelabkündigung zur KV-Wahl


Ev. Kirchengemeinde Fürstenwald

  • Kanzelabkündigung zur KV-Wahl


Ev. Kirchengemeinde Meimbressen

  • Kanzelabkündigung zur KV-Wahl


Ev. Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln

  • Kanzelabkündigung zur KV-Wahl
  • Neuverpachtung


Ev. Kirchengemeinde Stadt Liebenau

  • Kanzelabkündigung


Kirchengemeinde Calden


Kanzelabkündigung am 22. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Calden


Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.


Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.


Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.


Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:


Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)


  • außerdem veröffentlicht auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de

(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)




Kirchengemeinde Ehrsten


Kanzelabkündigung am 22. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Ehrsten


Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.


Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.


Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.


Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:


Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr



zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)


  • verlesen am 22.06.2025
  • außerdem veröffentlicht auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de

(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)




Kirchengemeinde Fürstenwald


Kanzelabkündigung am 22. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Fürstenwald


Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.


Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.


Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.


Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:


Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)


  • veröffentlicht auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de

(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)



Kirchengemeinde Meimbressen


Kanzelabkündigung am 22. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Meimbressen


Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.


Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.


Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.


Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:


Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)


  •  veröffentlicht auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de

(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)


Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln

Kanzelabkündigung am 22. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln

Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.


Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.


Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.


Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:


Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,

Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden

geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)


  • verlesen am 22.06.2025
  • außerdem veröffentlicht auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de

(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)


Neuverpachtung der Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln

In der Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln stehen ab 01. Oktober 2025 für die Dauer von 7 Jahren folgende Flächen zur Neuverpachtung an:


Lfd-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Bezeichnung

Größe (ha)

Wirtschaftsart

Bodenpunkte

1

Obermeiser

2

287/59

An der Feldscheide

1,0230

Ackerland

71

2a

Obermeiser

2

91/3

In der Pfaffengrund

0,8400

Ackerland

36

2b

Obermeiser

2

91/3

In der Pfaffengrund

2,8100

Ackerland

36

3

Obermeiser

3

15

Am krummen Ufer

0,9880

Ackerland

71

4a

Obermeiser

3

41/1

Am krummen Ufer

1,4717

Ackerland

70

4b

Obermeiser

3

41/1

Am krummen Ufer

0,2992

Ackerland

70

5

Obermeiser

3

42

Am krummen Ufer

0,0620

Ackerland

77

6

Obermeiser

3

92/2

Kreuzberg

4,5896

Ackerland

46

7a

Obermeiser

6

8

In der Totengrund

0,4533

Ackerland

55

7b

Obermeiser

6

8

In der Totengrund

0,8487

Ackerland

55

7c

Obermeiser

6

8

In der Totengrund

5,0107

Ackerland

55

8

Obermeiser

6

8/1

Überm Bruchweg

0,6308

Ackerland

73


Der Kirchenvorstand wird bei der Vergabe der Flächen folgende Kriterien zugrunde legen:

  • ordnungsgemäße Bewirtschaftung
  • Höhe des Pachtzinsgebotes
  • Kirchenzugehörigkeit
  • örtliche Nähe des Pachtbetriebes zum Pachtland
  • sozioökonomische und soziale Aspekte
  • ökologische Aspekte (besondere Umweltleistungen)

Gemäß dem Vermögensaufsichtsgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist seit dem Jahr 2010 ein Systemwechsel bei der Verpachtung kirchlicher Flächen eingetreten. Der Kirchenvorstand darf die Pachtverträge nur nach Ausschreibung und Angebotseinholung vergeben. Aus diesem Grund bitten wir Sie als Pachtinteressierten, zum 25.06.2025 ein Angebot in abzugeben, für die Flächen, die Sie gern ab 01. Oktober 2025 pachten möchten. Die Angebote sollen im Kirchenkreisamt Hofgeismar-Wolfhagen, Altstädter Kirchplatz 5 A, 34369 Hofgeismar abgegeben werden. Der Kirchenvorstand wird die Entscheidung über die Vergabe nach den vorstehenden Kriterien treffen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, neben dem Pachtpreisgebot und der Mitteilung, welche Flächen Sie pachten möchten, auch zu den weiteren Kriterien Stellung zu nehmen. 


Ein Bewerbungsformular kann im Kirchenkreisamt Hofgeismar-Wolfhagen (Telefon 0561/937821-316, E-Mail: carina.scherp@ekkw.de) angefordert werden.


Kirchengemeinde Stadt Liebenau

Kanzelabkündigung am 22. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Stadt Liebenau

Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.


Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.


Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.


Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:


Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)



  • verlesen am 22.06.2025
  • veröffentlicht auf der Webseite kirche-wilhelmsthal.de

(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)

 
 
 
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