Soweit erforderlich veröffentlichen wir auf dieser Seite die amtlichen Bekanntmachungen
Übersicht der Meldungen
Kirchengemeinde Calden
Kanzelabkündigung am 22. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Calden
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:
Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)
(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)
Kirchengemeinde Ehrsten
Kanzelabkündigung am 22. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Ehrsten
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:
Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)
(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)
Kirchengemeinde Fürstenwald
Kanzelabkündigung am 22. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Fürstenwald
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:
Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)
(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)
Kirchengemeinde Meimbressen
Kanzelabkündigung am 22. Juni 2025 für die Ev. Kirchengemeinde Meimbressen
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:
Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)
(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:
Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)
(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)
In der Kirchengemeinde Obermeiser-Westuffeln stehen ab 01. Oktober 2025 für die Dauer von 7 Jahren folgende Flächen zur Neuverpachtung an:
Lfd-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Bezeichnung | Größe (ha) | Wirtschaftsart | Bodenpunkte |
1 | Obermeiser | 2 | 287/59 | An der Feldscheide | 1,0230 | Ackerland | 71 |
2a | Obermeiser | 2 | 91/3 | In der Pfaffengrund | 0,8400 | Ackerland | 36 |
2b | Obermeiser | 2 | 91/3 | In der Pfaffengrund | 2,8100 | Ackerland | 36 |
3 | Obermeiser | 3 | 15 | Am krummen Ufer | 0,9880 | Ackerland | 71 |
4a | Obermeiser | 3 | 41/1 | Am krummen Ufer | 1,4717 | Ackerland | 70 |
4b | Obermeiser | 3 | 41/1 | Am krummen Ufer | 0,2992 | Ackerland | 70 |
5 | Obermeiser | 3 | 42 | Am krummen Ufer | 0,0620 | Ackerland | 77 |
6 | Obermeiser | 3 | 92/2 | Kreuzberg | 4,5896 | Ackerland | 46 |
7a | Obermeiser | 6 | 8 | In der Totengrund | 0,4533 | Ackerland | 55 |
7b | Obermeiser | 6 | 8 | In der Totengrund | 0,8487 | Ackerland | 55 |
7c | Obermeiser | 6 | 8 | In der Totengrund | 5,0107 | Ackerland | 55 |
8 | Obermeiser | 6 | 8/1 | Überm Bruchweg | 0,6308 | Ackerland | 73 |
Der Kirchenvorstand wird bei der Vergabe der Flächen folgende Kriterien zugrunde legen:
Gemäß dem Vermögensaufsichtsgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist seit dem Jahr 2010 ein Systemwechsel bei der Verpachtung kirchlicher Flächen eingetreten. Der Kirchenvorstand darf die Pachtverträge nur nach Ausschreibung und Angebotseinholung vergeben. Aus diesem Grund bitten wir Sie als Pachtinteressierten, zum 25.06.2025 ein Angebot in abzugeben, für die Flächen, die Sie gern ab 01. Oktober 2025 pachten möchten. Die Angebote sollen im Kirchenkreisamt Hofgeismar-Wolfhagen, Altstädter Kirchplatz 5 A, 34369 Hofgeismar abgegeben werden. Der Kirchenvorstand wird die Entscheidung über die Vergabe nach den vorstehenden Kriterien treffen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, neben dem Pachtpreisgebot und der Mitteilung, welche Flächen Sie pachten möchten, auch zu den weiteren Kriterien Stellung zu nehmen.
Ein Bewerbungsformular kann im Kirchenkreisamt Hofgeismar-Wolfhagen (Telefon 0561/937821-316, E-Mail: carina.scherp@ekkw.de) angefordert werden.
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist.
Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des:
Kirchenbüros Wilhelmsthal-Liebenau,
Holländische Straße 52 (Eingang Kirchgasse), 34379 Calden
geöffnet werktags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. § 5 Abs.1 KV-Wahl-G)
(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)